Zugelassene Waffen

Auf unserem Schießstand darf analog der AWafN zum Waffengesetz nur mit folgenden Waffen- und Munitionsarten geschossen werden: 

Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 1.500 Joule.

Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabellen 3 und 4 der Maßtafeln tor Handfeuerwaffen und Munition i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen. 

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern oder Leuchtspursatz (Leuchtspurmunition) bzw. mit Brandsätzen sowie pyrotechnischer Munition ist verboten!

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